AIB
1
-
1.1987
|
31.5.1987
Folter? Kein Asylgrund in BRD und West-Berlin
Asylanträge von Kurden wurden teilweise mit der Begründung abgelehnt, dass es das Recht des türkischen Staates sei 'separatistischen Bestrebungen' entgegenzutreten oder es wurde sogar die Existenz von Kurden als Volk bestritten. Einem anderen Teil von Flüchtlingen wurde jegliche politische Identität von vorneherein abgesprochen und behauptet, dass die tatsächlichen oder vermeintlichen bewaffneten Widerstandsaktionen rein 'kriminelle Motive' gehabt hätten oder revolutionäre Organisationen wurden als sogenannte terroristische Vereinigungen bezeichnet und somit deren Verfolgung als